Momentan gilt 2G in der Innen- und Außengastronomie. Nur Geimpfte und Genesene sowie Kinder, welche noch nicht 12 Jahre und 3 Monate alt sind, haben Zutritt. Eine Ausnahme gilt für minderjährige Schülerinnen und Schüler, welche regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen.
Für die Gastronomie gilt eine Sperrstunde von 22:00 Uhr bis 5:00 Uhr.
Die Abgabe und Lieferung von zur Mitnahme bestimmten Speisen und Getränken ist stets zulässig.
Für Gäste in der Innen- und Außengastronomie gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Die Maske darf nur am Tisch abgenommen werden.
Für das Personal gilt die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes, sofern es in Kontakt mit Gästen kommt.
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